Ferienvermietung vs. Wohngemeinschaften
Plattformen wie Airbnb, Home Away oder Flipkey haben die Ferien- oder Touristenvermietung in Wohngebieten ausgelöst, ein Trend, der in verschiedenen Gegenden Spaniens immer stärker ausgeprägt ist. Für Touristen und Eigentümer bietet diese Art der Vermietung viele Möglichkeiten und Vorteile an, aber nicht so für die Gemeinschaften der Nachbarn.
Die Vermietung Ihres Hauses an Touristen kann Ihnen ein zusätzliches Einkommen verschaffen, aber Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Vermietung von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern in Immobilien, die als Wohnimmobilien eingerichtet wurden und in denen es eine aktive Gemeinschaft von Nachbarn gibt, ein Problem darstellen kann.
Kann die Bewohnervereinigung die Ferienvermietung verbieten?
Dies ist eine Frage, die sich für viele Eigentümer und auch innerhalb vieler Nachbarschaftsgemeinschaften stellt. Mit dem Anstieg der Ferienvermietungen hat sich in vielen Gemeinden eine große Unzufriedenheit über diese Aktivität eingestellt.
Es ist wichtig zu bedenken, dass es zwar nicht möglich ist, die Tätigkeit ohne triftigen Grund zu verbieten, aber Gemeinden von Nachbarn können diese Tätigkeit der touristischen Vermietung einschränken oder Bedingungen stellen. Dies wurde in der Reform des horizontalen Eigentumsgesetzes vom 1. März durch das Dekret 7/2019 - EDL 2019/5763 festgelegt.
Die Regelung für die Vermietung von Wohnungen zur touristischen Nutzung ist jedoch in keiner staatlichen Verordnung festgelegt und hängt sowohl von der Lage der Immobilie als auch von der Gesetzgebung der autonomen Gemeinschaften ab.
Damit eine Gemeinschaft von Nachbarn die Vermietung von Immobilien zur Feriennutzung verbieten kann, muss dies nach dem horizontalen Eigentumsrecht in der Satzung der Gemeinschaft festgelegt werden. Änderungen können eingeführt werden, aber dafür muss eine Zustimmung von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Eigentümer vorliegen, und in Gemeinschaften wie in Katalonien muss eine absolute Mehrheit (80% der Eigentümer) vorhanden sein.

Ferienhäuser und Eigentümergemeinschaften: Wer gewinnt?
Die Änderungen des horizontalen Eigentumsgesetzes ermächtigen die Bewohnervereinigungen nicht direkt, die Ferienvermietung ohne triftigen Grund zu untersagen. Wenn es jedoch einen Konsens zwischen der Mehrheit der Eigentümer gibt und dieser in der Satzung oder in einem im Grundbuch eingetragenen Rechtsdokument verankert ist, wäre eine solche Vereinbarung voll gültig und die Ferienvermietung in Wohngebieten könnte verboten werden.
Es gibt verschiedene Fälle von Ferienhäusern in Nachbarschaftsgemeinschaften. Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Vermietung Ihrer Immobilie über die diesbezüglichen Vorschriften der Gemeinde sowie über die aktuelle Gesetzgebung informieren, die in jeder autonomen Gemeinde des Landes unterschiedlich sein kann.
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