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Tipps für Ausländer die sich ein Haus in Spanien kaufen

Tipps für Ausländer die sich ein Haus in Spanien kaufen

06 10 - 2020

In Spanien ist es für ausländische Käufer sehr einfach, Eigentum im Land zu erwerben. Je nach Ihrem Herkunftsland oder Ihrer rechtlichen Situation im Land werden die Verfahren mehr oder weniger komplex sein. Deshalb sagen wir Ihnen in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie sich in dieser Situation befinden, sowie die steuerlichen Verpflichtungen, die Sie zu erfüllen haben.

Schritte für Ausländer, die eine Immobilie in Spanien kaufen wollen

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Persönliches Identifikationsdokument

Der erste Schritt, den jeder Ausländer, der in Spanien eine Immobilie erwerben möchte, ist die Beantragung einer Ausländer-Identifikationsnummer (NIE). Diese Nummer, die einmalig und persönlich ist, ist für die Durchführung eines Verfahrens in Spanien absolut unerlässlich.

Die NIE kann persönlich bei der Generaldirektion der Polizei, bei den Ausländerbehörden, bei den Polizeidienststellen selbst oder auf Antrag beim Konsulat des Aufenthaltslandes beantragt werden.

Es ist auch möglich, dass die Person daran interessiert ist, als Ausländer ein Unternehmen zu gründen. In diesem Fall wird unsere Empfehlung immer lauten, sich in die Hände eines spezialisierten Steuerberaters zu begeben, der Sie während des gesamten Prozesses begleitet.

Bankverbindung

Obwohl es nicht notwendig ist, empfehlen wir ein Girokonto in Spanien zu eröffnen, da es bestimmte Verfahren erleichtern kann, wie z.B. Zahlungen schneller zu tätigen oder zukünftige Zahlungen zu leiten.

Hinterlegungsvertrag und Notariat

Das Verfahren für den Kauf der Immobilie wird auf die gleiche Weise durchgeführt wie für einen inländischen Käufer. Daher wird in der Regel ein Hinterlegungsvertrag erstellt, um das Eigentum zu reservieren, der eine Anzahlung des Gesamtpreises - der in der Regel etwa 10% des Gesamtwerts beträgt - vorsieht, um letztendlich den Kauf vor einem Notar zu unterzeichnen.

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Steuern und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf

Sobald das Haus erworben ist, muss jeder Käufer eine Reihe von Steuern zahlen:

-Mehrwertsteuer (MwSt.) von 10% oder die Allgemeine Indirekte Kanarische Steuer (IGIC) von 7% im Falle von Immobilien auf den Kanarischen Inseln, wenn es sich um einen neuen Wohnsitz oder eine erste Übertragung handelt.

-Im Falle einer gebrauchten oder übertragenen Immobilie muss der Käufer die Grunderwerbssteuer (ITP) zahlen, die je nach Autonomer Gemeinschaft zwischen 6% und 10% liegt.

-Steuer auf dokumentierte Rechtsakte (AJD).

Was die gängigsten Ausgaben betrifft, können wir die folgenden erwähnen:

- Notarielle Gebühren für die Kaufurkunde


- Eintragung des Kaufs im Grundbuchregister

- Wenn das Eigentum mittels einer Hypothek erworben wurde, fallen auch Notarkosten und die Eintragung im Grundbuchregister an

Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass Sie ab der Unterzeichnung des Verkaufs 30 Tage Zeit haben, um den Eigentümerwechsel im Kataster zu melden.

Allgemeine Steuer

Sobald das Eigentum erworben ist, müssen eine Reihe von regelmäßigen Zahlungen geleistet werden:

-Vermögenssteuer (IBI), jährlich zahlbar

-Feststoffabgabe, die in Raten bezahlt werden kann und deren Bedingungen von jeder Gemeinde abhängen

-Vermögenssteuer, je nach persönlichem Fall

-Persönliche Einkommensteuer (IRPF), wenn Sie in Spanien ansässig sind

-Einkommensteuer für Nicht-Residenten, wenn sie im Ausland ansässig sind

Auf erstem Blick sind dies keine sehr komplizierten Verfahren; die Empfehlung in diesen Fällen lautet jedoch, stets auf professionellen Rat zurückzugreifen, um unnötige Fehler zu vermeiden. In Proyectos Insulares verfügen wir über Mitarbeiter mit umfangreicher Erfahrung in diesem Sektor, zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, um Sie durch den Kauf- und Verkaufsprozess zu führen.

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